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Last update: 27. August 2007
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 Rechtsgrundlagen
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  Art. 44 AVIG: Bemessung der Schlechtwetterentschädigung
  Art. 44a AVIG: Dauer der Schlechtwetterentschädigung
  Art. 66a AVIV: Normale und verkürzte Arbeitszeit

 Ausgewählte Rechtsprechung

Anspruchsvoraussetzung der verkürzten Arbeitszeit bei betrieblicher Gleitzeitregelung
Art. 46 Abs. 2 und Art. 66a Abs. 2 AVIV, welche die Anspruchsvoraussetzung der verkürzten Arbeitszeit bei betrieblicher Gleitzeitregelung umschreiben, sind gesetzes- und verfassungskonform (BGE 130 V 309). Mit Blick auf die enge Verwandtschaft zwischen Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, die legislatorisch in einer weit gehenden Harmonisierung der Gesetzesbestimmungen ihren Niederschlag gefunden hat, rechtfertigt es sich, von einer Übertragung der Rechtsetzungskompetenzen des Gesetzgebers auf den Verordnungsgeber zu schliessen, insoweit der Bundesrat in Art. 66a Abs. 2 AVIV den Tatbestand der verkürzten Arbeitszeit für den Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung identisch mit Art. 46 Abs. 2 AVIV umschrieb.
C 204/04