Kein Anspruch bei laufenden Eingliederungsmassnahmen der
IV
Steht eine arbeitslose Person in beruflichen Eingliederungsmassnahmen
der IV und bezieht dazu akzessorisch IV-Taggelder, hat sie für dieselbe
Zeitspanne keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung C 180/00
Tagesmütter
Tagesmütter gelten nicht als Heimarbeitnehmerinnen. C 229/03
(publiziert in BGE 132 V 181)
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung von Grenzgängern bei Beschäftigung
in der Schweiz und Wohnort im Fürstentum Liechtenstein; anwendbares Recht.
C 227/05 (=
BGE 133 V 137)
Versichertenstatus des atypischen Grenzgängers: Der voll arbeitslose
Grenzgänger (ein in Italien wohnhafter Schweizer Bürger), welcher
aussergewöhnlicherweise im letzten Beschäftigungsstaat (Schweiz)
persönliche und berufliche Bindungen solcher Art aufrechterhält,
dass er dort über die besten Möglichkeiten für eine berufliche
Wiedereingliederung verfügt, fällt in den Anwendungsbereich des
Art. 71 Abs. 1 Bst. b der Verordnung Nr. 1408/71. Er kann in diesem Staat
(Schweiz) Arbeitslosenentschädigung geltend machen, sofern er die übrigen
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Begriff des "echten", aber atypischen
Grenzgängers.
C 124/06 (i) (= BGE 133 V 169)